Allgemeine Dienstleistungsbedingungen der Firma – Stick&Stones – Inhaber Bastian Just (im Folgenden Auftragnehmer)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Vertragsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Von den Vertragsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich der Geltung der abweichenden Bedingungen des Auftraggebers zu. Die Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos durch den Auftragnehmer durchgeführt wird. Ergänzend finden die Vorschriften BGB Anwendung, sofern sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer bietet Arbeiten im Bereich Garten-und Landschaftsbau an. Sowohl der Leistungsumfang als auch die Ausgestaltung wird einzeln vertraglich vereinbart.

2.2 Vom Leistungsumfang sind die Erbringung und Prüfung von Nachweisen über die Statik und die Bodenfestigkeit der vom Auftragnehmer zu bearbeitenden Flächen ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten Nachweise für die Statik oder die Bodenfestigkeit der zu bearbeitenden Fläche erforderlich sein, so hat der Auftraggeber diese eigens vor Beginn der Arbeiten auf eigene Kosten von Dritten einzuholen. Sollten sich daraus etwaige Vorgaben ergeben, hat der Auftraggeber auf deren Einhaltung zu achten. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Gewähr.

2.3 Im Leistungsumfang ist ferner nicht die Abfuhr von Erdaushub und Grünabfällen und anderen Abfällen enthalten. Sollte die Abfuhr gewünscht sein, so bedarf es dazu einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung.

2.4 Der Beauftragung geht – sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde – eine kostenpflichtige Beratung durch den Auftragnehmer darüber voraus, welche Arbeiten benötigt werden. Diese Beratung wird mit einer Pauschale von 50,00 € vergütet. Die Beratungspauschale wird im Falle der Auftragserteilung auf die Vergütung der Leistung angerechnet.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen berechnet sich anhand der Stundensätze des Auftragnehmers oder der im Angebot festgesetzten Beträge der verschiedenen Arbeiten. Der Stundensatz für die Dienstleistung beträgt mindestens 49,90 € netto pro Stunde. Bei Abweichungen ist dies in einem Angebot ausgewiesen.

3.2 Die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Arbeiten erfolgt jeweils am Ende des Einsatztages. Die Forderung wird sofort fällig.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, um die Erbringung der vertraglichen Leistung zu ermöglichen.

4.2 Der Auftraggeber ist unter Verweis auf Ziff. 2.2. dazu verpflichtet, etwa erforderliche Nachweise über die Statik und die Bodenfestigkeit zu erbringen und dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.

4.3 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens bei Beauftragung die gültigen Leitungspläne zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer prüft diese nicht auf Richtigkeit und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Etwaige Schäden aufgrund falscher Lage oder aufgrund nicht angezeigter Leitungen, müssen vom Auftraggeber reguliert werden.

4.4 Etwaige Hindernisse oder Probleme im Erdreich, die geeignet sind die Leistungserbringung zu beeinträchtigen, sind dem Auftragnehmer spätestens bei der Beauftragung anzuzeigen. Eine entsprechende eigene Ermittlung seitens des Auftragnehmers findet nicht statt.

4.5 Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber behördliche Genehmigungen rechtzeitig vor der Leistungserbringung einzuholen.

5. Fertigstellungsmeldung

Nach Fertigstellung der Leistung zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung an. Der Auftraggeber bestätigt den Beginn der Leistungsausführung den Zeitpunkt der Leistung durch seine Unterschrift auf dem Auftragszettel.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt folgendes:
7.1. Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
7.2. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt folgendes:
8.1. Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
8.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertrag Worpswede vereinbart.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich mit dem Auftragnehmer vereinbart wurden. Eine Abweichung von diesem Schriftformerfordernis muss gesondert schriftlich vereinbart werden.

9.2. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrags als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung tritt die Regelung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.